Verschiebung der MV 2020

Liebe Vereinsmitglieder,

das Jahr 2020 ist durch die Einschränkungen des Coronavirus geprägt und stellte uns als Verein vor völlig neue Herausforderungen.
Jeder Einzelne von uns erlebt die Einschränkungen im täglichen Leben. Wir als Verein bekommen die Auswirkungen vor allem in der Organisation des Trainings und
des wegfallenden Spielbetriebs zu spüren. Die schwierige Situation wurde von allen Beteiligten – den Trainern, Betreuern, Spielern im Trainingsbetrieb
und allen anderen Unterstützern – unserer Auffassung nach hervorragend gemeistert.
 
Für das Jahr 2020 steht laut unserer Satzung noch eine Mitgliederversammlung an.
Diese findet gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mindestens einmal im Jahr statt.
Voraussetzung für die Erlaubnis aller genannten Veranstaltungen bleibt, dass die Veranstalter*innen die Einhaltung der geltenden Abstands- und
Hygienevorschriften gewährleisten.
Der Senat hat die Teilnehmerzahl mit seinem Beschluss vom 20.Oktober aber weiter begrenzt. In geschlossenen Räumen dürfen sich nur noch der eigene Haushalt sowie 5 andere
Personen oder maximal Menschen aus zwei Haushalten treffen. Im Freien dürfen nicht mehr als 25 Personen zusammenkommen.
Veranstaltungen von privaten Feierlichkeiten und Veranstaltungen haben ein Hygienekonzept zu erstellen.
 
Dazu gelten folgende Bestimmungen:
Die Veranstalter*innen sind dazu verpflichtet, eine detaillierte Anwesenheitsdokumentation zu führen, auf welcher die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten aller Teilnehmenden festgehalten
werden. Im Falle einer Infektion kann das Gesundheitsamt mit Hilfe der Liste alle potentiellen Kontaktpersonen schnell informieren. Die Daten müssen vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet werden.
Für private Veranstaltungen gilt diese Pflicht erst ab einer Teilnehmerzahl von 20 Personen.
 
Ein Konzept zur Steuerung des Zutritts, Vermeidung von Warteschlangen und Einhaltung des geltenden Mindestabstandes durch die Teilnehmer*innen und Besucher*innen muss erstellt und umgesetzt
werden. Dieses Schutz- und Hygienekonzept ist der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen. Innenräume müssen ausreichend belüftet werden.
Gut sichtbare Aushänge müssen alle Anwesenden über die geltenden Maßnahmen und Vorschriften informieren.
Bei einer Mitgliederzahl von rund 300 Mitglieder*innen kann der Vorstand die Einhaltung der geforderten Abstandsregelungen nicht garantieren.
Selbst wenn in der Vergangenheit zu keiner Zeit alle Mitglieder anwesend waren, so war die Teilnehmerzahl groß genug, um die aktuellen Auflagen des Senats mit Beschluss vom 20. Oktober nicht erfüllen zu können.
Dem Vorstand ist es bewusst, dass die Mitgliederversammlung das höchste Organ im Verein ist und eine Verpflichtung des Vorstandes zur Rechenschaft gegenüber der Mitgliederversammlung besteht. Gleichzeitig
stehen aber die aktuellen Auflagen des Senats zur Eindämmung der Pandemie über den Interessen des Vereins.
 
Der Vorstand hat sich daher dazu entschieden, die Hauptversammlung auf das Jahr 2021 zu verschieben.
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung der Finanzen durch die gewählten Kassenprüfer selbstverständlich erfolgt.
Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt über den Termin der Hauptversammlung informieren.
Ferner wird vom Vorstand in diesem Jahr auch keine gemeinsame Weihnachtsfeier organisiert. Unter Vorbehalt der derzeitigen Situation steht es jeder Mannschaft frei, in eigener Regie eine Weihnachtsfeier
unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregelungen zum Coronavirus zu organisieren.
 
Dem Vorstand liegt die Gesundheit seiner Mitglieder sehr am Herzen und deshalb haben wir auch die Situation und die Entwicklung der Pandemie im Auge. Wir befinden uns im Austausch mit den Behörden und verfolgen
dementsprechend auch Medienberichte, um entsprechende Maßnahmen ergreifen und diese umsetzen zu können.
 
Wir bitten Euch als Mitglieder um Verständnis für diese Entscheidung, hoffen, dass alle gesund bleiben und wir schon bald wieder normalen Zeiten entgegen gehen können.
 
Herzliche Grüße
Euer Vorstand