Newsletter 02/2021

Liebe Mitglieder,

in der letzten Zeit erreichen uns Anfragen, welche mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Zusammenhang stehen.
Hierzu möchten wir Euch eine Stellungnahme zukommen lassen.
 
Die Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen sind dafür gedacht, laufende Kosten des Vereins zu bezahlen. Vereine arbeiten nicht gewinnorientiert.
Beiträge sind kein Entgeld für bestimmte Leistungen. Deshalb besteht kein Recht eine Zahlung einzustellen, den Beitrag zu kürzen oder das Geld zurückzufordern.
 
Als Mitglied ist man innerhalb der Satzung verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern.

In der Satzung des Vereins ist klar geregelt:

§ 6 Rechte und Pflichten

1. Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung, an die weiteren Ordnungen des Vereins und der Abteilungen zu halten.
Die Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet, sowie einem pfleglichen Umgang mit den Anlagen, Einrichtungen und dem Eigentum des Vereins.
3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet.

 

Aus der Beitragsordnung des Verein geht folgendes hervor:

§2 Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Nur mit Hilfe der Beiträge kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Die Beitragspflichten sind in der Satzung grundsätzlich geregelt.
 
Aus diesem Grund sind auch in diesem Jahr 2021 alle Beiträge im vollen Umfang zu zahlen.
Eine Umstellung der Zahlweise kann nach ordentlicher und rechtzeitiger Kontaktaufnahme über die Geschäftsstelle geprüft, gegebenenfalls umgestellt werden.
 
Euer Vorstand